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United Mavericks • Thema: - Regeln: Polizeiregeln

Regeln: Polizeiregeln

In diesem Forum findet ihr die Regeln für unseren Server: Polizei- und Zivilistenregeln.
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Regeln: Polizeiregeln

Beitrag von Sire » Fr 27. Jun 2014, 11:00

Stand: 21.11.2014

1. Polizeihierarchie:
1.1. Der Polizeidienst ist hierarchisch aufgebaut. Die Führungsebenen lauten von oben nach unten:
1.1.1. Feldjäger
1.1.2. SEK
1.1.3. Hauptkommissar
1.1.4. Kommissar
1.1.5. Polizist
1.1.6. Anwärter

2. Regeln innerhalb der Polizei / Polizeiebenen
2.1. Anweisungen von höheren Dienstgraden ist Folge zu leisten, es sei denn, die Anweisungen verstoßen gegen das Gewissen des Beamten (z.B. Tötungen auf Kommando). Es gibt ein Beschwerderecht. Eine Beschwerde muss an eine ranghöhere Ebene oder direkt an die Feldjäger oder Gameleader weitergegeben werden.
2.2. Innerhalb eines Einsatzes gibt es eine Einsatzleitung, mehrere Gruppenleitungen und die einzelnen Polizeibeamten innerhalb jeder einzelnen Gruppe. Die Einsatzleitung und die Gruppenleitungen werden im Normalfall vom ranghöchsten Polizeibeamten durchgeführt / übernommen, es sei denn, dieser delegiert diese Aufgabe an einen rangniedrigeren Beamten (top-down-Prinzip). Sobald ein ranghöherer Beamter hinzukommt, ist diesem immer die Einsatzleitung / Gruppenleitung anzubieten.
2.3. Die Einsatzleitung trägt die volle Verantwortung für die Koordination der Polizeigruppen. Bei Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter liegt die Verantwortung bei dem jeweiligen Gruppenleiter, sofern dieser das Fehlverhalten durch Anweisungen hätte verhindern können.
2.4. Die Einsatzleitung bestimmt über den Einsatzort der Polizeigruppen. Bei Polizeimangel ist in jedem Fall die Hauptstadt Kavala primär zu besetzen.
2.5. Sobald der aktive Einsatzleiter den Server verlässt, bestimmt er einen anderen Beamten zur Übernahme der Einsatzleitung. Bei der Weitergabe der Einsatzleitung sollte nach Möglichkeit immer hierarchisch vorgegangen werden (top-down-Vergabe). Der Einsatzleiter informiert alle Polizeigruppen per Polizeichat über den Wechsel in der Einsatzleitung.
2.6. Gruppenleiter bestimmen über die Konstellation ihrer Gruppe und den Einsatz der verfügbaren Fahrzeuge entsprechend ihrer Rangstufe.
2.7. Polizisten, die neu auf den Server kommen, melden sich immer erst bei der Einsatzleitung an. Wenn keine Einsatzleitung existiert, bildet der erste Polizist solange die Einsatzleitung, bis ein höherrangiger Beamter hinzukommt. Anwärter dürfen nie die Einsatzleitung übernehmen. Ohne höherrangige Betreuung dürfen Anwärter nicht alleine auf dem Server agieren.
2.8. Polizisten im aktiven Dienst müssen umgehend auf den TS Server kommen und sich bei der Einsatzleitung melden. Kein Polizist darf den Server betreten, ohne im TS ansprechbar zu sein.
2.9. Bei Abwesenheiten (auch bei kurzfristigen) ist immer der ranghöhere Beamte / Gruppenleiter / Einsatzleiter zu informieren. Dieser entscheidet über eine Ablösung oder kurze Freistellung vom Dienst.

3. Funkverhalten
3.1. Die Hauptkommunikation erfolgt über den TS Server. Die Gruppenkommunikation im Spiel wird nur durch die Einsatzleitung und die Gruppenleiter vorgenommen (bzw. deren Vertreter). Funkmeldungen haben in aller gebotenen Kürze zu erfolgen. Längere Gespräche sind zu vermeiden (Funkdisziplin!). Bei Banküberfällen oder in Ausnahmezuständen sind alle Einheiten der Polizei in einen TS Kanal zu ziehen, um die Kommunikation zu vereinfachen.

4. Fahrzeugverwendung
4.1. Beamte dürfen nur die Fahrzeuge verwenden, die für ihren Rang zugelassen sind. Höhere Ränge dürfen selbstverständlich auch auf Fahrzeuge niedrigerer Ränge zugreifen. Folgende Staffelungen sind einzuhalten:
4.1.1. Anwärter: Limousine der Polizei, Geländewagen der Polizei
4.1.2. Polizist: SUV der Polizei, Polizei-Hummingbird
4.1.3. Kommissar: Sportlimousine der Polizei
4.1.4. Hauptkommissar: Hellcat der Polizei (nur auf Anordnung der Einsatzleitung)
4.1.5. SEK: Geländewagen des SEK, SUV des SEK, Hellcat des SEK, Hunter des SEK (unbewaffnet), bewaffnetes Speedboot (nur auf Anordnung der Einsatzleitung)
4.1.6. Feldjäger: Ghosthawk
4.2. Auf dem Server darf nur ein Helikopter der Polizei durch die Polizei verwendet werden. Es ist verboten, mehr als einen Polizeihelikopter in die Luft zu bringen (Ausnahme = Banküberfall oder Kriegszustand / Kriegsrecht). Wurde der Polizeihelikopter durch fremde Personen entwendet, darf ein Ersatzhelikopter eingesetzt werden.
4.3. Bei einem Banküberfall dürfen zusätzlich zu SUV, Geländewagen und Hummingbird der Polizei auch eine Hellcat und ein Hunter (unbewaffnet) ab dem Rang eines Hauptkommissars verwendet werden.
4.4. Ein Helikopter muss immer mit mindestens zwei Beamten besetzt werden. Das EMP darf ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Androhung (Warnung oder SMS) und nicht über offenem Wasser eingesetzt werden.

5. Illegale Gegenstände und Fahrzeuge
5.1. Die folgenden Gegenstände gelten als illegale Gegenstände. Der zivile Besitz dieser Gegenstände ist strafbar. Sollten diese Gegenstände bei Zivilisten entdeckt werden, sind sie umgehend zu konfiszieren und zu vernichten:
5.1.1. Drogen aller Art (unrein und rein): Kokain, Heroin, Cannabis, Meth, Moonshine
5.1.2. Sonstige Waren: Schildkröten, Uran III, Nieren, Goldbarren
5.1.3. Sturmgewehre
5.1.4. Polizeiausrüstung / Polizeiwaffen und Taser (P07)
5.2. Die folgenden Fahrzeuge sind für Zivilisten illegal. Sie sind umgehend zum Anhalten zu zwingen und anschließend zu vernichten (bei Polizeifahrzeugen: zu beschlagnahmen):
5.2.1. Rebellenfahrzeuge mit Lackierung in Tarnfarben
5.2.2. Militärfahrzeuge (Feldjäger)
5.2.3. RTW/Notarzt-Fahrzeuge
5.2.4. ADAC Fahrzeuge
5.2.5. Sämtliche Polizeifahrzeuge (zu Land, zu Wasser und in der Luft)

6. Sperrgebiete
6.1. Das Rebellengebiet ist Sperrgebiet für die Polizei. Kein Polizeibeamter darf dieses Gebiet betreten. Dies gilt auch für alle Drogenfelder (Ausnahme: Verfolgungen in das Gebiet eines Drogenfeldes).
6.2. Drogenveredler gelten nicht als Sperrgebiet, dürfen aber nicht länger als 3 Minuten besucht werden. Nach der erfolgten Kontrolle der Drogenveredler darf die Polizei erst nach einigen Minuten wieder dorthin zurückkehren.

7. Ausnahmezustand / Kriegszustand / Kriegsrecht
7.1. In besonderen Ausnahmesituationen darf die Polizei den Kriegszustand ausrufen. Der Ausnahmezustand darf ausschließlich in unkontrollierbaren Situationen durch mindestens zwei SEK Beamte oder einen höherrangigen Beamten ausgerufen werden. Diese Entscheidung ist durch den ranghöchsten Beamten umgehend im Polizeiforum der United Mavericks mit Angabe des Datums, der Uhrzeit und der Namen der für die Entscheidung verantwortlichen Beamten zu melden. Es ist auch ein grober Bericht darüber vorzulegen, was während des Ausnahmezustandes gemacht wurde (Einsatzorte, Einsatzfahrzeuge, Verhaftungen und Erschießungen – wenn möglich).
7.2. Die Ausrufung des Ausnahmezustands / Kriegsrechts erlaubt die Verwendung von einem SEK Hunter (unbewaffnet) und einem SEK Hellcat auch außerhalb eines Banküberfalls.
7.3. Nach Ausrufung des Ausnahmezustandes darf die Polizei auch das Rebellengebiet kurzfristig betreten, um flüchtende Personen zu stellen, oder im Rebellengebiet für Ruhe zu sorgen. Das Rebellengebiet darf höchstens für 15 Minuten betreten werden.

8. Schusswaffengebrauch
8.1. Polizeibeamte sollen in erster Linie das Leben von Zivilisten und ihren Kollegen schützen. Sofern keine akute Lebensgefahr besteht, ist ausschließlich der Taser zu verwenden. Nach Schusswaffengebrauch von Zivilisten oder Androhung des Schusswaffengebrauchs durch Zivilisten, dürfen nach eigenem Ermessen auch letale Waffen eingesetzt werden. Hier gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Tasern von Personen ist – sofern dies ohne Gefährdung anderer möglich ist – gegenüber dem letalen Schusswaffengebrauch zu bevorzugen.

9. Verfolgung / Unterstützungsanforderung / Verhalten in Gefechten
9.1. Straffällig gewordene Zivilisten oder flüchtende Personen dürfen auch in Gebiete von Drogenfeldern verfolgt und dort gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verfolgungsregelung ist das Rebellengebiet. Die Polizei darf dieses Gebiet nur nach vorheriger Ausrufung des Ausnahmezustandes zeitweise betreten.
9.2. Sofern ein Gruppenführer absehbar Unterstützung benötigt, ist diese über den ingame-Voicechat bei der Einsatzleitung anzufordern. Gruppen können dann auch auf dem TS Server temporär zusammengelegt werden, um die Kommunikation zu erleichtern.
9.3. Beim Zugriff der Polizei gegen Verdächtige müssen diese vor der Verwendung von Tasern oder Schusswaffen vorgewarnt werden.
9.4. Während eines Gefechtes mit Zivilisten dürfen keine Fahrzeuge von Zivilisten in der unmittelbaren Nähe des Einsatzortes beschlagnahmt werden.
9.5. Das Durchsuchen von Fahrzeugen während eines ungesicherten Gefechtes mit Zivilisten ist verboten.

10. Verhalten im Dienst
10.1. Polizeibeamte haben sich stets freundlich, vorbildlich und zuvorkommend zu verhalten. Anfragen von Zivilisten sind – sofern es die Situation zulässt – zu beantworten. Die Beantwortung von Notrufen obliegt der Einsatzleitung. Diese kann die Beantwortung an die einzelnen Gruppenleiter delegieren.
10.2. Zivilisten werden grundsätzlich gesiezt. Dies ist Teil des Rollenspiels. Selbst wenn der Zivilist bekannt ist, ist diese Regelung einzuhalten.
10.3. Ein Polizeibeamter, der einen unrechtmäßigen Schaden bei einem Zivilisten verursacht, muss diesen aus eigener Kasse bezahlen. Kann der Polizist den Schaden nicht begleichen, muss er die Einsatzleitung darüber informieren.
10.4. Das Ein- und Ausloggen zum Zwecke des schnellen Wechsels des Einsatzortes ist nur in Absprache mit der Einsatzleitung gestattet.

11. Inaktivität
11.1. Beamte, die länger als eine Woche inaktiv sind, müssen dies im Polizeiforum anmelden. Sollten Beamte länger als eine Woche inaktiv sein, ohne dies angemeldet zu haben, riskieren sie den Verlust ihres Polizeiranges.
11.2. Jedem Polizisten steht es frei, auch als Zivilist auf dem Server zu spielen. Wenn man jedoch sieht, dass zu wenige Polizisten auf dem Server sind, ist man angehalten, zur Polizeiseite zu wechseln, so dass die Sicherheit unserer Insel gewährleistet werden kann.
11.3. Beamte, die eine Zivilistenrolle spielen, haben sich an die normalen Regeln des Servers zu halten. Bei Verstößen gegen die Serverregeln (z.B. RDM oder Beleidigungen) riskieren diese Beamten auch ihren Posten im Polizeidienst.
11.4. Spielt ein Polizist seine Macht aus, indem er sich aus Rache von einer Zivilistenrolle in eine Polizistenrolle umloggt, kann dies als Degradierungsgrund gewertet werden. Bei mehrfachem Verstoß droht auch die Entlassung aus dem Polizeidienst.

12. Verhalten bei Geiselnahmen
12.1. Eingehende Meldungen von Geiselnahmen sind umgehend an die Einsatzleitung weiterzuleiten.
12.2. Die Einsatzleitung entscheidet situativ über die Aufnahme von Verhandlungen und kann diese an einzelne Polizeigruppen oder Polizisten delegieren.
12.3. Verhandlungen werden grundsätzlich im eigenen Ermessen der verhandelnden Polizeibeamten geführt. Das Leben von Geiseln ist – wenn möglich – zu schützen. Verhandlungen sind als Rollenspiel zu verstehen und entsprechend zu behandeln.
12.4. Polizeiequipment darf niemals an Entführer ausgehändigt werden (Waffen, Fahrzeuge – vgl. illegale Gegenstände in Zivilistenhand).
12.5. Maximal 250.000 $ werden im Rahmen einer Geiselnahme durch die Gameleader des Spiels ersetzt, sofern entsprechende Nachweise der Polizei vorgelegt werden.

13. Manuelle Fahndungsliste
13.1. Manuelle Einträge in der Fahndungsliste sind ausschließlich in Absprache mit der Einsatzleitung einzustellen.

14. Häuser
14.1. Häuser gelten als Privatbereich, der von der Polizei nicht ohne Grund betreten werden darf.
14.2. Das Eindringen in Häuser ist nur erlaubt, wenn:
14.2.1. Personen, die eine schwere Straftat begangen haben (ausschließlich bei Bankraub, Mord, Anschlag oder Geiselnahme), mit hoher Wahrscheinlichkeit in ein Haus geflüchtet sind, das ihnen oder ihren Komplizen gehört.
14.2.2. Aus einem Haus heraus Straftaten gegen andere Personen begangen werden (z.B. Beschuss aus einem Haus heraus).
14.3. Kisten, die in Häusern gelagert werden, dürfen nicht durchsucht werden.

15. Umgang mit dem ADAC
15.1. Sobald ein ADAC Spieler auf dem Server ist, muss dieser bezüglich der Beschlagnahmung eines Fahrzeuges angeschrieben werden. Nur, wenn der ADAC den Einsatz ablehnt oder nicht innerhalb kurzer Zeit auf die Polizeianfrage antwortet, darf ein Fahrzeug durch die Polizei beschlagnahmt werden. Dem ADAC ist die exakte Position des abzuschleppenden Fahrzeuges zu nennen. In besonders uneinsichtigen oder schwer zugänglichen Bereichen darf ein Fahrzeug auch ohne ADAC Einsatz beschlagnahmt werden. Darüber entscheidet die Einsatz- oder Gruppenleitung.
15.2. ADAC Spieler benötigen keine Lizenzen zum Führen eines Fahrzeuges. Sie dürfen allerdings genauso wie Zivilisten durchsucht und kontrolliert werden. Geschwindigkeitsverstöße sind ebenfalls zu ahnden, es sei denn, es handelt sich um den Rettungsdienst im Einsatz.
Twitch: / - Steam: Sire - Ingame: Sire - WoW Charaktere: Grotgash/Taruch/Honos/Eremok u.v.a.

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